Drucken
Liebe Patientinnen, liebe Patienten.
 
Ab 01.01.24 ist das e-Rezept in den Arztpraxen verpflichtend. Wir starten deshalb ab dem 01.10.23 mit einer "Testphase". Hier mal die wichtigsten Informationen bezüglich des e-Rezepts:
 
Wie kann ich mein e-Rezept einlösen?
 
Patientinnen / Patienten können selbst entscheiden, wie sie ihr e-Rezept einlösen.
 
Es gibt 3 Optionen:
  1. e-Rezept-App
  2. Papierausdruck sogenannter "Token" (dieser fällt allerdings irgendwann weg)
  3. Gesundheitskarte
 
Wie funktioniert das e-Rezept?
  • Das e-Rezept wird von uns digital erstellt, signiert und hier auf einem zentralen System (e-Rezept-Fachdienst) gespeichert.
  • Anschließend kann das Rezept in der Apotheke eingelöst werden (hier wird die App, ein Papierausdruck (welcher irgendwann wegfällt) oder die Gesundheitskarte benötigt).
  • Der Papierausdruck ist nicht das Rezept !
 
Was kann aktuell NICHT über ein e-Rezept verordnet werden?
 
Privatrezepte, BG-Rezepte, BTM-Rezepte, Hilfsmittel, Verbandsmittel, Teststreifen.

 

Da das e-Rezept für uns und auch die Apotheken eine größere technische Umstellung erfordert und auch für uns komplettes Neuland ist, bitten wir Sie um Verständnis, dass es hier anfangs zu Fehlern bzw. Verzögerungen kommen kann !

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe

Ihr Praxisteam

Beispiel für den Papierausdruck: